Dr. Daniel Rudolph.

Rechtsanwalt.

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dr@stenner-partner.de

Sprachen: Deutsch, Englisch

Profil.

Studium an der Universität in Münster. Promotion an der Universität Münster zum Thema „Erhalt von Vielfalt im Pressewesen“. Rechtsanwalt seit 2007.

Der Bearbeitungsschwerpunkt von RA Dr. Rudolph liegt in der Betreuung im Bereich des zivilen Immobilienrechts, unter anderem Berliner Shopping Center, medizinischer Versorgungszentren und Krankenhausträgern sowie Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen. Die Beratung und gerichtliche Vertretung erfolgt im Wohnraum- und Gewerbemietrecht, bei Immobilientransaktionen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mängel- und Schadensersatzansprüchen im Gebiet des Baurechts. Auch die Beratung von Architektinnen und Architekten gehört zu den Aufgaben von RA Dr. Rudolph.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Versicherungs-, Haftpflicht- und Schadensfällen, unter anderem die außergerichtliche und gerichtliche Beratung eines Berliner Versorgungsunternehmens, diverser Haftpflichtversicherer sowie die Unterstützung von VersicherungsnehmerInnen bei der Abwicklung von Deckungs- und Haftpflichtprozessen.

RA Dr. Rudolph betreut Mandate im Wettbewerb und Markenrecht.

Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein e.V.
ARGE Versicherungsrecht
ARGE Mietrecht
Berliner Anwaltsverein e.V.
Deutscher Mietgerichtstag e.V.

Tätigkeitsfelder.

Baurecht

Auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts übernimmt Partnerschaft die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr.

Immobilienrecht

Partnerschaft berät bei direkten und indirekten Immobilieninvestments, wie An- und Verkauf, Finanzierung und Begleitung bei der Immobilienentwicklung.

Im Immobilienrecht verfügt Partnerschaft über ein leistungsfähiges und erfahrenes Notariat.

Mietrecht

Partnerschaft berät und vertritt sowohl im Wohnraum- als auch Gewerbemietrecht.

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht unterstützt Partnerschaft WettbewerberInnen und VerbraucherInnen bei der Einhaltung des wirtschaftlich fairen Verfahrens und unzulässiger Nutzung von Immaterialgüterrechten (Erfindungen, Marken, Know-how) durch einen Nichtberechtigten.

Schaden und Haftung

Partnerschaft verfügt über langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von Haftpflicht- und Schadensfällen, sowohl bei der Durchsetzung schuldrechtlicher Ansprüche als auch bei deren Abwehr. Auf diesen Gebieten übernimmt Partnerschaft sowohl für Versicherer als auch Versicherte und Geschädigte die Abwicklung der Schadensfälle.